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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08   

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https://dejure.org/2008,96383
LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08 (https://dejure.org/2008,96383)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 23 Sa 505/08 (https://dejure.org/2008,96383)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 23 Sa 505/08 (https://dejure.org/2008,96383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; EFZG § 5
    Fristlose Kündigung wegen verspätetem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    LPersVG Brandenburg § 63 Abs. 1 Nr. 17
    Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.04.1996 - 3 Sa 449/95

    Entgeltfortzahlung: Vorlage der AU-Bescheinigung nach Ablauf der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und der Arbeitgeber gemäß § 3 Satz 1 EFZG keine Entgeltfortzahlung mehr zu leisten hat (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - in LAGE Nr. 99 zu § 626 BGB ; Schmidt, Entgeltfortzahlungsgesetz , 6. Auflage, § 5 Rn. 127; Müller/Berenz, Entgeltfortzahlungsgesetz , 3. Auflage, Rn. 49; ebenso zum LFZG : LAG Hamm Urteil vom 23.3.1971 - 3 Sa 104/70 - in DB 71, 872; LAG Köln, Urteil vom 2.11.1988 - 2 Sa 850/88 - in DB 89, 1295).

    Das entspricht dem Sinn der Regelung, es dem Arbeitgeber durch den Nachweis und die Angabe über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erleichtern, wegen des Ausfalls des Arbeitnehmers geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen (vgl. LAG Sachsen- Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - a.a.O.; Müller/Berenz, a.a.O., Rn. 19).

    2.2 Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB zu begründen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00 - in NZA-RR 2001, 367 ; LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - a.a.O; BAG Urteil vom 15.1.1986 - 7 AZR 128/83 - in AP Nr. 93 zu § 626 BGB zur Nachweispflicht gemäß § 3 LFZG )).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    Ist mit einer solchen Vertragserfüllung nicht mehr zu rechnen, weil sich die Abmahnung als erfolglos erwiesen hat, kann das Arbeitverhältnis beendet werden (vgl. BAG Urteil vom 16.9.2004 - 2 AZR 406/03 - in AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung).

    Sieht man Verstöße gegen die Arbeitspflicht und die Anzeigepflicht als gleichwertig an (vgl. BAG Urteil vom 16.9.2004 - 2 AZR 406/03 - a.a.O.), so zeigt gerade der Umstand, dass die Klägerin ihrer Anzeigepflicht nachgekommen ist, dass nicht von einer generellen Unzuverlässigkeit und fehlenden Bereitschaft zur Wahrnehmung ihrer vertraglichen Pflichten ausgegangen werden kann.

  • BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83

    Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    2.2 Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB zu begründen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00 - in NZA-RR 2001, 367 ; LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - a.a.O; BAG Urteil vom 15.1.1986 - 7 AZR 128/83 - in AP Nr. 93 zu § 626 BGB zur Nachweispflicht gemäß § 3 LFZG )).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    Allerdings kann dann nicht auf eine Abmahnung verwiesen werden, wenn sie keinen Erfolg verspricht oder die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BAG Urteil vom 17.6.2003 - 2 AZR 62/02 - in ZTR 2004, 25 ff).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    Ist mit einer solchen Vertragserfüllung nicht mehr zu rechnen, weil sich die Abmahnung als erfolglos erwiesen hat, kann das Arbeitverhältnis beendet werden (vgl. BAG Urteil vom 16.9.2004 - 2 AZR 406/03 - in AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Köln, 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    2.2 Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB zu begründen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00 - in NZA-RR 2001, 367 ; LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - a.a.O; BAG Urteil vom 15.1.1986 - 7 AZR 128/83 - in AP Nr. 93 zu § 626 BGB zur Nachweispflicht gemäß § 3 LFZG )).
  • LAG Köln, 02.11.1988 - 2 Sa 850/88

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitgeber; Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und der Arbeitgeber gemäß § 3 Satz 1 EFZG keine Entgeltfortzahlung mehr zu leisten hat (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - in LAGE Nr. 99 zu § 626 BGB ; Schmidt, Entgeltfortzahlungsgesetz , 6. Auflage, § 5 Rn. 127; Müller/Berenz, Entgeltfortzahlungsgesetz , 3. Auflage, Rn. 49; ebenso zum LFZG : LAG Hamm Urteil vom 23.3.1971 - 3 Sa 104/70 - in DB 71, 872; LAG Köln, Urteil vom 2.11.1988 - 2 Sa 850/88 - in DB 89, 1295).
  • LAG Köln, 21.02.1989 - 3 Sa 1158/88

    Lohnfortzahlungskosten; Kündigung; Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und der Arbeitgeber gemäß § 3 Satz 1 EFZG keine Entgeltfortzahlung mehr zu leisten hat (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - in LAGE Nr. 99 zu § 626 BGB ; Schmidt, Entgeltfortzahlungsgesetz , 6. Auflage, § 5 Rn. 127; Müller/Berenz, Entgeltfortzahlungsgesetz , 3. Auflage, Rn. 49; ebenso zum LFZG : LAG Hamm Urteil vom 23.3.1971 - 3 Sa 104/70 - in DB 71, 872; LAG Köln, Urteil vom 2.11.1988 - 2 Sa 850/88 - in DB 89, 1295).
  • LAG Hamm, 23.03.1971 - 3 Sa 104/70
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und der Arbeitgeber gemäß § 3 Satz 1 EFZG keine Entgeltfortzahlung mehr zu leisten hat (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - in LAGE Nr. 99 zu § 626 BGB ; Schmidt, Entgeltfortzahlungsgesetz , 6. Auflage, § 5 Rn. 127; Müller/Berenz, Entgeltfortzahlungsgesetz , 3. Auflage, Rn. 49; ebenso zum LFZG : LAG Hamm Urteil vom 23.3.1971 - 3 Sa 104/70 - in DB 71, 872; LAG Köln, Urteil vom 2.11.1988 - 2 Sa 850/88 - in DB 89, 1295).
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